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EU-Kommissarin Damanki kürzt Fangquoten für 10 Mitgliedstaaten
Zehn EU-Staaten, die 2013 ihre Fangquoten überschritten zu haben, werden nun mit einer Kürzung der Quoten in diesem Jahr bestraft. Betroffen sind Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich – sowie 45 Fischbestände, in welchen geräubert wurden. (joe) Zehn EU-Staaten, die 2013 ihre Fangquoten überschritten zu haben, werden nun mit einer Kürzung der Quoten in diesem Jahr bestraft. Betroffen sind Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich – sowie 45 Fischbestände, in welchen geräubert wurden.
Die Spanier hatten etwa ihre Quote für Blauen Marlin im Atlantik von knapp 17 Tonnen um 260 % überschritten und wurden deshalb für dieses Jahr auf Null gesetzt. Dänemark hatte 125% seiner erlaubten Sandaal-Quote gefangen, um daraus Pellets für Mastfarmen aber auch Dünger für die Landwirtschaft herzustellen. Nun müssen die gierigen Gammelfischer dort dieses Jahr zur Strafe auf 7500 Tonnen Sandaal verzichten. Dorsch, andere Raubfische und Seevögel wie Austernfischer dürfen sich freuen.
Mit einer der größten Sünder beim Makrelen-Fang war übrigens Großbritannien. Das Königreich muss deshalb auf rund 6300 Tonnen in diesem Jahr verzichten.
Dass es die griechische EU-Kommissarin Maria Damanki es aufs Kilogramm genau nimmt, muss nun Griechenland erfahren. Es hatte seine Bluefin-Quote von 177,5 Tonnen zwar nur um 0,02% überschritten, bekommt aber wegen einer 2013 aufgebrummten und ignorierten Strafe von 1,435 Tonnen nun einen Abzug von insgesamt 1,49 Tonnen in Rechnung gestellt. Das ist zusätzlich etwa ein Fisch.
Löblich verhielt sich dagegen Portugal beim Fang von Weißen Marlinen: Es landete im vergangen Jahr mit 12,2 Tonnen rund zwei Drittel weniger der Schwertträger an, um eine für 2013 verhängte Reduktion abzuleisten. Punktlandung, entschied, die EU.
Damanaki erklärte nun: „Wenn wir Überfischung ernsthaft bekämpfen wollen, müssen wir uns strikt an die Vorschriften halten, und das schließt ein, dass die Fangquoten eingehalten werden. Damit aber in ganz Europa gesunde Fischbestände gewährleistet sind, sind effiziente Kontrollen erforderlich, um die Vorschriften an Ort und Stelle durchzusetzen.“
Damanaki hatte aber auch Anlass zur Freude, denn ihre klare Linie zeigt Wirkung: Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr ging die Zahl der Quotenkürzungen nun um 22 % zurück. – Immerhin.
Rechtsgrundlage für die Kürzungen ist eine EU-Verordnung von 2009. Darin wird die Kommission ermächtigt, Abzüge von künftigen Quoten der Mitgliedstaaten vorzunehmen, die ihre Quoten überfischt haben. Um die Nachhaltigkeit der Bestände sicherzustellen, werden dabei bestimmte Multiplikationsfaktoren angewandt. Bei anhaltender Überfischung, einer Überfischung von mehr als 5 % oder der Überfischung eines Bestands, für den ein Mehrjahresplan gilt, werden zusätzliche Abzüge vorgenommen.