In den Hoheitsgewässern Spaniens dürfen keine Weißen Marline mehr getötet und entnommen werden. Totfänge dürfen nicht mehr angelandet und verkauft werden. Diese Regelung gilt für Schiffe unter spanischer Flagge rückwirkend zum 1. Januar 2020, wie das Fischereiministerium in Madrid mitteilte. Spanien setzte damit eine Regelung um, die auf der ICCAT-Konferenz Ende November in Palma, Mallorca für alle Mitgliedstaaten beschlossen wurde und für den gesamten Atlantik gilt. Die USA hatten sich schon seit Jahren dafür eingesetzt, die Höchstfangmengen der überfischten Bestände von Weißem und Blauem Marlin zu reduzieren.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.