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Makohai wird künftig besser geschützt – ein bisschen.
Der Makohai wird nach einem Beschluss der UN-Artenschutzkonferenz künftig etwas besser geschützt. Der Topräuber soll nun ebenso wie 18 weitere Hai- und Rochenarten auf den sogenannten Anhang 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) gelistet werden. Dann müssen Fangnationen Daten erheben und dürfen die Haie nur noch fischen, wenn sie nachweisen, dass die Fischerei das Überleben der Art… mehr