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Makohai wird künftig besser geschützt – ein bisschen.
Der Makohai wird nach einem Beschluss der UN-Artenschutzkonferenz künftig etwas besser geschützt. Der Topräuber soll nun ebenso wie 18 weitere Hai- und Rochenarten auf den sogenannten Anhang 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) gelistet werden. Dann müssen Fangnationen Daten erheben und dürfen die Haie nur noch fischen, wenn sie nachweisen, dass die Fischerei das Überleben der Art nicht gefährdet.
Der Makohai steht auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als stark gefährdet. Die Zahlen seien in rund 75% seines Verbreitungsgebiets um bis zu 76 Prozent zurückgegangen. Im Mittelmeer sei er fast ausgestorben. Dort werden Makos von Schwarzfischern illegal an Restaurants verkauft, die den Hai dann unwissenden Touristen als Schwertfisch unterschieben.
Die USA, Neuseeland, China, Japan und andere Länder hatten sich gegen den zusätzlichen Schutz der Makohaie ausgesprochen. Vertreter von Umweltschutzorganisationen begrüßten den Beschluss als wichtigen Schritt zu einem nachhaltigen Schritt Fischereimanagement. Die Regulierung des Handels soll am Mittwoch beschlossen werden.