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EU will totales Treibnetzverbot ab 2015
Die Europäische Kommission will ab 1. Januar 2015 in allen EU-Gewässern den Einsatz von Treibnetzen endgültig verbieten. Diese „Vorhänge des Todes“ durften zwar für den Fang von Wanderfischarten wie Blauflossenthun oder Schwertfisch schon seit 2002 nicht mehr eingesetzt werden. Die Europäische Kommission will ab 1. Januar 2015 in allen EU-Gewässern den Einsatz von Treibnetzen endgültig verbieten. Diese „Vorhänge des Todes“ durften zwar für den Fang von Wanderfischarten wie Blauflossenthun oder Schwertfisch schon seit 2002 nicht mehr eingesetzt werden. Auf andere Arten aber schon. Dieses Schlupfloch wurde vor allem von Fischern aus Italien, Frankreich, Portugal oder Großbritannien genutzt. Die illegale Fischerei etwa auf Blauflossenthun im Mittelmeer nahm zuletzt solche Ausmaße an, dass die Union von anderen Staaten wegen „Nichteinhaltung internationaler Verpflichtungen“ kritisiert wurde.
Die resolute EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, Maria Damanaki, will diese Schlupflöcher nun endgültig schließen. Der Kommissionsvorschlag sieht deshalb vor, dass in EU-Gewässern das Mitführen von Treibnetzen an Bord von Schiffen „vollständig verboten“ werden soll. Um jedes Missverständnis auszuschließen, wird mit dem Vorschlag auch die Definition des Begriffs „Treibnetz” genauer gefasst.
Fischen mit Treibnetzen zerstört Damanaki zufolge marine Lebensräume, gefährdet Meerestiere wie Schildkröten und bedroht nachhaltige Fischereien. „Ich bin überzeugt, dass der einzige Weg, dieser Praxis ein für allemal ein Ende zu setzen, darin besteht, klare Regelungen zu festzulegen, die keinen Interpretationsspielraum lassen. Wir müssen alle möglichen Schlupflöcher schließen und die Kontrolle und Durchsetzung durch die nationalen Behörden vereinfachen. Letztlich wird hierdurch auch die Lebensgrundlage der Fischer geschützt, die sich in den vergangenen Jahren an die Vorschriften gehalten haben. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir unverantwortliches Verhalten nicht länger hinnehmen“, erklärte die Kommissarin.
Das Verbot der Treibnetzfischerei steht im Einklang mit dem Ziel der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik, die Auswirkungen der Fischereitätigkeit auf Meeresökosysteme zur minimieren und Beifänge soweit wie möglich zu verringern.
Die EU hat bereits in den 1990er Jahren Bestimmungen erarbeitet, um „große pelagische Treibnetze“ (also für Treibnetze mit einer Länge von über 2,5 km) zu verbieten. Seit 1. Januar 2002 ist der Einsatz von Treibnetzen unabhängig von ihrer Größe verboten, wenn er zum Fang weit wandernder Arten wie Thunfisch oder Schwertfisch dient. In der Ostsee ist der Einsatz oder das Mitführen an Bord von Treibnetzen jeder Art seit 1. Januar 2008 grundsätzlich verboten.
Sollte das Vorhaben Realität werden, wogegen sich bereits Widerstand regt, dürften unzählige Treibnetze aus Frankreich, Portugal, Süditalien den Weg übers Mittelmeer finden und an Fischer der Nordafrikastaaten verkauft werden.